Krankenversicherung und Krankengeld bis 31.12.2018
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Sicher habt Ihr auch schon gehört, dass Ihr nebenberuflich selbständig seid.
Selbst die Träger verwenden diese Begrifflichkeit oft missverständlich.
Fakt ist:der Begriff der nebenberuflichen Selbständigkeit beschreibt lediglich
Eure Einstufung als Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hier gilt eine Sonderregelung für Tagespflegepersonen.
Anders als andere Selbständige werden wir, unabhängig von der tatsächlichen
Arbeitszeit und dem zu zahlenden KV-Beitrag, alle als nebenberuflich selbständig eingestuft.
Vorteile haben davon diejenigen KollegInnen,
die nur wenige Kinder betreuen und / oder nur wenige Stunden arbeiten.
Anders als andere Selbständige werden sie nicht nach einem fiktiven Mindest - Bruttogehalt von über 2000,00 € pro Monat eingestuft, (auch wenn dieser Gewinn tatsächlich garnicht erzielt wird),
sondern zahlen nur Beiträge bemessen am tatsächlich erzielten Gewinn.
Der Nachteil für alle Tagespflegepersonen ist aber, dass bei der Einstufung als nebenberuflich Selbständige kein Krankengeld versichert werden kann!
Das ist eine eklatante Benachteiligung von Vollzeit betreuenden KollegInnen, die zudem noch von ihrem Gehalt leben müssen.
Das OVG Münster hat in seinem Urteil klargestellt, dass insbesondere alleinstehenden KollegInnen auf Antrag eine Einstufung als hauptberuflich Selbständige in der KV zu gewähren ist, und der dafür anfallende höhere Beitrag ebenfalls hälftig vom Jugendamt zu erstatten ist. Allerdings tun viele gesetzliche Versicherer immer noch so, als wüssten sie nichts davon. Nehmt das Urteil mit und verlangt eine andere Einstufung, wenn ihr Krankengeld versichern wollt!
Einige Krankenversicherung bieten auch Zusatztarife, z.B. Krankengeld ab 15. oder 22.Tag.
Diese Regelung ist eigentlich befristet, aber bereits mehrfach verlängert worden. Ihr müsst also selber aktiv werden, wenn ihr als hauptberuflich Selbständig eingestuft werden wollt.
Hier geht es zum Überblick über die Einstufungen in der freiwilligen Krankenversicherung